Chill-in Saison Start: Schutzkonzept
Die Krise um Covid19 ist leider noch nicht überstanden. Natürlich wollen wir auch im Chill-in bestmöglich Ansteckungen verhindern oder zumindest Weiterverbreitungen einschränken und haben deshalb ein Schutzkonzept erarbeitet. Dass wir das Chill-in öffnen dürfen, erachten wir nicht als selbstverständlich. Bitte beachtet deshalb folgendes:
– Bleibt mit Krankheitssymptomen zu Hause.
– Bringt eine Maske mit. Die Maskenpflicht gilt im Chill-in für alle, da wir im Inneren nur schwer zwischen den drei verschiedenen Altersgruppen unterscheiden können. Wer aufgrund von einer Beeinträchtigung keine Maske anziehen kann, muss ein ärztliches Attest vorweisen können.
– Nehmt einen amtlichen Ausweis (ID, Pass) und gegebenenfalls ein gültiges Covid-Zertifikat mit. Für über 16-jährige gilt im Chill-in die Zertifikatspflicht. Auch wenn ihr noch keine 16 Jahre alt seid, müssen wir das Alter überprüfen können.
– Registriert euch beim Eintritt. Wir erfassen zu Beginn eure Daten, um die Rückverfolgbarkeit bei einer eventuellen Ansteckung zu gewährleisten. Eure Angaben werden ausschliesslich für das Contact Tracing verwendet und nach jeweils 14 Tagen wieder gelöscht.
– Haltet nach Möglichkeit drinnen und draussen einen Mindestabstand von 1.5 Metern ein. Achtet zudem beim Gameraum (10 Personen), der Garderobe (12) und den Toiletten (6) auf die zusätzlichen Beschränkungen hinsichtlich maximaler Personenanzahl. Wir empfehlen, den Nachmittag oder Abend möglichst im Rahmen des eigenen Bekanntenkreises zu verbringen.
– Wascht oder desinfiziert euch regelmässig die Hände.
– Beachtet drinnen die Sitzpflicht beim Essen. Auch sollten Speisen und Getränke nicht geteilt werden.
Ausserdem:
– Nehmt falls vorhanden euren SchülerInnen-Ausweis mit (Lotten-Gemeinden). Durch die Brandschutzmassnahmen der Feuerpolizei besteht im Chill-in aktuell – unabhängig von Corona – eine Obergrenze von 50 maximal gleichzeitig anwesenden Personen. Falls dieses Limit im Vorfeld knapp erscheint, werden aufgrund des primären Zuständigkeit-Gebiets Schülerinnen und Schüler der Lotten-Gemeinden freitags zwischen 20:00 und 20:15 beim Eintritt bevorzugt.
– Verliert oder beschädigt euer Eintritts-Bändeli nicht. Nach der erfolgreichen Registration erhaltet ihr von uns ein Bändeli, welches uns zeigt, dass ihr bereits im Chill-in wart und deshalb frei hinein- und hinausgehen könnt (Registration, Obergrenze). Behaltet das Bändeli bis zum Schluss eures Besuchs an und gebt es uns dann wieder ab, damit allenfalls eine weitere Person hineingehen dürfte.